In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) für einen zukunftsorientierten Ausbau der Telemedizin und künftig auch mit digitalen Anwendungen im Bereich Pflege beschlossen.
„Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. So können zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten. Auch ist es uns gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. Das freut uns als SPD-Bundestagsfraktion sehr, denn so können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen“, betont der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize, Dirk Wiese.
Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital – per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps. Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. „Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden. Versicherte bekommen außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren“, erklärt Wiese.
Mit dem Gesetz wird zudem der Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden, erweitert. „Ich begrüße das Digitalisierungsgesetz ausdrücklich, da wir gerade die persönliche Beratung vor Ort um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzen – sicher und effektiv,“ freut sich Dirk Wiese abschließend.