Heute hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es erleichtert die Gründung von Betriebsräten und sorgt für einen besseren Kündigungsschutz für engagierte Beschäftigte. Außerdem werden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet und die digitale Betriebsratsarbeit geregelt.
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize, Dirk Wiese und seine Kollegin, Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin erklären dazu:
„Wo Betriebsräte gemeinsam mit Gewerkschaften arbeiten, sind die Arbeitsplätze sicherer, die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne höher. Dennoch muss die Gründung eines Betriebsrats oft hart erkämpft werden, auch gegenüber dem Arbeitgeber. Deswegen stärkt und vereinfacht die SPD-Fraktion im Bundestag die Gründung und die Wahlen von Betriebsräten mit diesem Gesetz.
Das vereinfachte Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, kann künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich. Damit machen wir Wahlen einfacher und lösen Ängste, fehlerfreie Wahlen abzuhalten.
Die SPD-Fraktion im Bundestag stärkt Betriebsräte und diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, durch einen Kündigungsschutz, der bereits greift, bevor die ersten Einladungen zur Betriebsratswahl verschickt werden. Denn oft war schon die Initiative einer Betriebsratsgründung ein Kündigungsgrund. Wir wollen mehr Betriebsräte und Mitbestimmung in Deutschland und deswegen schützen wir genau diese Gruppe – und das von Anfang an.“
Mit MdB Bernd Rützel, dem zuständigen Berichterstatter ergänzt Dirk Wiese:
„Darüber hinaus ist es der SPD-Fraktion im Bundestag gelungen, in den Verhandlungen den Schutz der Unfallversicherung auszuweiten. Der Schutz gilt nun auch bei der mobilen Arbeit für privat veranlasste Wege während der Arbeitszeit. Künftig sind Beschäftigte im Homeoffice auch versichert, wenn sie wie im Büro in die Küche gehen, um sich einen Kaffee zu machen oder ein Glas Wasser zu holen.
Auch der Hin- und Rückweg zu Kinderbetreuungseinrichtungen ist bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt. Damit schließen wir eine Versicherungslücke, die Beschäftigte im Homeoffice schlechter gestellt hat als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsstätte. Es ist richtig und wichtig, dass diese Unterscheidung vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen vorbei ist.“