Sportstätten brauchen finanzielle Unterstützung

31. August 2021

Gemeinsam mit Dagmar Freitag (MdB, Vorsitzende des Sportausschusses) machte sich der heimische Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize Dirk Wiese ein Bild von den Flutschäden an den Sportplätzen in Müschede, Wenholthausen und Oeventrop. Wiese und Freitag setzen sich gemeinsam in Berlin dafür ein, dass Flutschäden an Sportstätten durch den im Deutschen Bundestag auf den Weg gebrachten Aufbauhilfe-/Fluthilfefonds abgedeckt sind. Nach Intervention beider Abgeordneter soll dies für Sportstätten in kommunaler Trägerschaft als auch für solche, die den Sportvereinen selbst gehören, möglich sein.

Im Artikel 1 § 2 wird nun folgendes klargestellt:

Absatz 2 legt die Maßnahmen fest, die aus den Mitteln des Fonds finanziert werden dürfen. Dies sind Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie für andere Einrichtungen, worunter private und öffentliche Einrichtungen (unabhängig von ihrer Rechtsform oder einer etwaigen Gewinnerzielungsabsicht; z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige und nicht gemeinnützige Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft) soweit keine vollständige Entschädigung von dritter Seite, insbesondere von Versicherungen, geleistet wird. Daneben können aus Mitteln des Fonds auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur des Bundes und der Länder (einschließlich der Kommunen) sowie anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, worunter auch gemeinsame Einrichtungen nach § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) fallen, finanziert werden. Nicht in den Anwendungsbereich des Fonds fallen allerdings richtigerweise Infrastrukturmaßnahmen, die über die Beseitigung von Starkregen- und Hochwasserschäden hinausgehen.

„Dies ist eine gute Nachricht für die Vereine vor Ort. Am 6./7. September werden wir das Gesetz jetzt final beschließen. Nach der notwendigen Zustimmung des Bundesrates wird es dann sehr zügig mit der Antragsstellung vorangehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gutachterkosten zur Schadensermittlung mit geltend gemacht werden können.“, so Dirk Wiese (MdB).