Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat auf ihrer Homepage eine Übersicht an häufig gestellten Fragen rund um das Thema Einreise aus der Ukraine erstellt. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese möchte auf dieses Informationsangebot des BMI hinweisen:
Im FAQ wird beispielsweise erklärt, dass ukrainische Staatsangehörige die Möglichkeit haben, ihren visumfreien Kurzaufenthalt nach Ablauf um weitere 90 Tage bei den zuständigen Auslandsbehörden zu verlängern. Seit 2017 können ukrainische Staatsangehörige im Besitz eines biometrischen Reisepasses visumfrei für einen Kurzaufenthalt in die EU reisen. Liegt ein nicht-biometrischer Pass vor, ist für die Einreise grundsätzlich ein Visum notwendig. Einzelne Mitgliedstaaten können jedoch aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.
Darüber hinaus wird derzeit auf EU-Ebene geprüft, ob ein erleichtertes Verfahren für ukrainische Staatsbürger zum weiteren Aufenthalt eingeführt werden kann. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr notwendig. Unabhängig davon kann zurzeit trotzdem ein Antrag auf Asyl gestellt werden. Weitere Entscheidungen werden hierzu in den nächsten Tagen erwartet.
Dadurch, dass der Luftraum über der Ukraine kriegsbedingt gesperrt ist, sind keine Evakuierungen von Seiten der deutschen Behörden vorgesehen. Deutsche Staatsangehörige in der Ukraine sind deswegen angehalten, nach Möglichkeit auf sicherem Wege das Land zu einem europäischen Nachbarstaat zu verlassen. Das Auswärtige Amt ist hierzu unter der Krisenhotline +49 30 5000 3000 zu erreichen. An den Grenzregionen von Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und der Republik Moldau befinden sich zudem Mitarbeiter:innen der deutschen Botschaften.
„Unsere volle Solidarität gilt mit den Menschen in der Ukraine“, erklärt Wiese und führt weiter aus: „Mich haben zu diesem Thema viele Bürgeranfragen erreicht, weswegen ich auf das Angebot des Bundesinnenministeriums aufmerksam machen will. Die Lage ist hier sehr dynamisch. Oberste Priorität hat jetzt die Unterstützung der Menschen, die vor Putins Krieg fliehen. Dazu gehört die sichere und schnelle Unterbringung und Versorgung.“
Das FAQ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat findet sich online unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html