Das Bundeskabinett hat diese Woche weitreichende steuerliche Entlastungen beschlossen. Der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion dazu: “ Das Bundeskabinett hat heute die Regierungsentwürfe des Inflationsausgleichsgesetzes, des Jahressteuergesetzes und weiterer steuerlicher Regelungen verabschiedet. Mit diesen Beschlüssen unterstützt die Bundesregierung die Menschen und Betriebe in diesem Land.“
Konkret umfasst der Beschluss folgende Entlastungen:
– Die Aktualisierung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 durch den Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags entsprechend den voraussichtlichen Berichtsergebnissen; gleichermaßen wird der Unterhaltshöchst-betrag angehoben, der an die Höhe des Grundfreibetrags angelehnt ist.
– Die Anhebung des Kinderfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 sowie die Anhebung des Kindergelds für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023
– Die nachträgliche Anhebung des Kinderfreibetrags und des Unterhalts-höchstbetrags für das Jahr 2022
– Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
Eine doppelte Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung ist dringend zu vermeiden. Einen Meilenstein aus dem Koalitionsvertrag wird mit dem Jahressteuergesetz umgesetzt: Die Ampel-Koalition will den vollständigen Sonderausgabenabzug auf Altersvorsorgeaufwendungen bereits auf das Jahr 2023 vorziehen, also zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Diese Regel, die zunächst sehr technisch klingt, sorgt für eine zusätzliche Entlastung von 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 und 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 56.000 Euro bedeutet das über 100 Euro im Jahr. Derzeit sind auch noch weitere Maßnahmen zur Reform der Rentenbesteuerung in Arbeit, wie zum Beispiel der langsamere Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils.
– Der Sparer-Pauschbetrag wird zum ersten Mal seit 14 Jahren angehoben von 801 Euro auf 1.000 Euro und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (Ehegatten/Lebenspartner). Dies ist ein Baustein zur Förderung der privaten Vermögensbildung. Für diejenigen, die Geld ansparen oder in Aktien anlegen wollen, soll sich Sparen wieder mehr lohnen. Das stärkt auch die private Altersvorsorge.
– Anhebung des Ausbildungsfreibetrags
Als weiteren Beitrag zur Entlastung von Familien wird der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung durchlaufen und auswärts untergebracht sind, von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
– Der Grundrentenzuschlag wird steuerfrei gestellt.
– Die Geltendmachung von Aufwendungen für das Arbeiten von zu Hause wird vereinfacht und vereinheitlicht.
Wie vom Koalitionsausschuss am 3. September 2022 angelegt, wird die Home-office-Pauschale von 600 Euro auf 1.000 Euro ausgebaut und verstetigt. Außerdem werden die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer vereinfacht. Bis zu einer Summe von 1.250 Euro können Kosten ohne Nachweis geltend gemacht werden. Damit bauen wir Bürokratie ab und es wird eine praxisgerechte Lösung und Entlastung für die sich verändernde Arbeitswelt geboten.
– Schaffung von steuerlichen Investitionsanreize für eine klimagerechte Neu-bauoffensive und Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von derzeit 2 Prozent auf 3 Prozent. Dieser neue Satz soll für Wohngebäude gelten, die nach dem 30. Juni 2023 fertiggestellt werden. Damit lohnen sich Investitionen eher.
– Für eine etwaige Auszahlung bestimmter künftiger staatlicher Leistungen des Bundes (zum Beispiel Nothilfen/Klimageld) werden die gesetzlichen Grund-lagen für einen direkten Auszahlungsweg an die Bürgerinnen und Bürger unter Nutzung der Steueridentifikationsnummer-Datenbank geschaffen.
– Bei der Riester-Rente entbürokratisieren wir durch Verfahrensverbesserungen.
– Private Solaranlagen werden steuerlich besser gefördert
Das Potential für den Ausbau von Photovoltaikanlagen im Bereich privater Wohnimmobilien soll besser ausgeschöpft werden. Förderung von, zum einen Photovoltaik mit einer Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen von bis zu 30 kW bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kW pro Wohn-/Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern.
Die Steuerbefreiung umfasst sowohl die Einspeisevergütung als auch den Eigenverbrauch und die Lieferung des Photovoltaikstroms an Mieter. Eine Gewinnermittlung ist für diese begünstigten Photovoltaikanlagen grundsätzlich nicht mehr abzugeben.
Zudem wird für solche Anlagen die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert.
Zum anderen ist zur Förderung der Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von Null für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen vorgesehen. Dadurch macht es die Bundesregierung allen einfacher, die eine private Photovoltaikanlage betreiben wollen.
– Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen
Die erheblich gestiegenen Gaspreise sind für die Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden. Diese Belastung will die Bundesregierung abfedern. Deshalb hat das Bundeskabinett heute die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Prozent gesenkt wird. Damit wird eine spürbare Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
– Verlängerung des Spitzenausgleichs
Die Ampel-Koalition will die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sichern und den außergewöhnlichen Belastung durch die hohen Strompreise entgegenwirken. Um energieintensive Unternehmen zu unterstützen, hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen, dass der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert wird. Damit werden rund 9 000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet.