Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt das Inkrafttreten des erhöhten gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.
„Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni in 2./3. Lesung die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde beschlossen, damit dieser dann ab dem 1. Oktober 2022 flächendeckend in Deutschland als Lohnuntergrenze verbindlich gezahlt werden muss“, erläutert Dirk Wiese.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 von damals 8,50 Euro auf aktuell 10,45 Euro pro Stunde und ab dem 1. Oktober 12 Euro können sich insbesondere die knapp 6,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland freuen, die sich mit dem Mindestlohn am unteren Ende der Lohnuntergrenze befinden.
Auch im Sauerland profitieren daher zahlreiche Beschäftigte vom erhöhten Mindestlohn, da vor allem im Tourismus, im Dienstleistungs- und Gastgewerbe, aber auch in der Gastronomie sowie in den Service-Unternehmen zahlreicher Kliniken und Kur-Einrichtungen häufig niedrige Löhne gezahlt werden. Gleichzeitig sind in diesen Branchen überwiegend Frauen beschäftigt, so dass zum 1. Oktober auch ganz besonders viele Frauen von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro profitieren werden.
„Der gesetzliche Mindestlohn hat seit 2015 das Lohndumping in Deutschland erfolgreich gestoppt. Viele betroffene Frauen werden mit dem 1. Oktober nicht nur mehr Geld auf Ihrem Konto haben, sondern gleichzeitig auch etwas für eine bessere Rente tun. Es ist unverständlich, dass sich die CDU/CSU-Fraktion bei der Abstimmung über die Erhöhung des Mindestlohns am 3. Juni enthalten hat. Der Mindestlohn von 12 Euro ist unser zentrales SPD-Versprechen im Wahlkampf gewesen – jetzt halten wir zum Wohl von Millionen Beschäftigten unser Wort“, bekräftigt Dirk Wiese.
Seit der Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 wird die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns alle zwei Jahre von einer ständigen Mindestlohnkommission überprüft und eine Erhöhung empfohlen, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung festschreibt. Deshalb lag der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bis Ende Juni 2022 bei 9,82 Euro und wurde zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht. Auch nach der gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum Oktober 2022 wird künftig diese ständige Mindestlohnkommission Empfehlungen zur weiteren Erhöhung aussprechen, die mittels Rechtsverordnung umgesetzt werden.
Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden – genau wie jetzt auch – ist damit in einem Minijob weiterhin möglich. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine absolute Lohnuntergrenze, die überall greift, wo es keine gültigen Tarifverträge gibt – davon ist keine Branche ausgenommen.