Dirk Wiese informiert über neues Wohngeld Plus-Gesetz

10. Oktober 2022

Mit der jetzt beschlossenen „Wohngeld Plus-Reform“ legt Bundesministerin Klara Geywitz ein Programm zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vor, die durch stark steigende Mieten und Energiekosten ihren Wohnraum nicht mehr bezahlen können.
Erstmals werden beim Wohngeld nun auch Heizkosten bezuschusst. Aber auch die Bruttokaltmiete wird wesentlich stärker als bisher bezuschusst. Insgesamt wird das Wohngeld im Durchschnitt aller bisherigen Empfänger im Zusammenspiel aller Reformbausteine – Heizkostenkomponente, Klimakomponente und allgemeine Leistungserhöhung – mehr als verdoppelt. Zudem werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes deutlich angehoben und mehr als eine Million zusätzliche Haushalte – deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren – werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ausführlich über die Reform informiert.

„Bundesministerin Klara Geywitz hat mit der Gesetzesreform zum Wohngeld ein wirkungsvolles Instrument zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Stark gestiegene Mieten und hohe Energiepreise, die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hervorgerufen werden, haben viele Menschen in finanzielle Bedrängnis gebracht. Mit der Wohngeld Plus-Reform haben wir nun ein noch effektiveres sozialpolitisches Instrument, um die Bürgerinnen und Bürgern weiter finanziell zu entlasten.“ , so Dirk Wiese.

Er ergänzt:“ Und um eines noch klarzustellen: Beim Wohngeld handelt es sich um einen Wohnkostenzuschuss. Anders als häufig angenommen, können nicht nur Mieter:innen Wohngeld beantragen, sondern auch Eigentümer:innen, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Das ist häufig bei uns im Sauerland der Fall.
Mit dem auf der Website des Ministeriums hinterlegten „Wohngeldrechner“ kann ermittelt werden, ob man selbst für diesen Lastenzuschuss in Frage kommt. Allerdings werden hier bis zur Umsetzung der Reform vorerst noch die aktuell gültigen Zahlen zu Grunde gelegt“.