In der letzten Sitzungswoche vor Jahresende haben die Energiepreisbremsen den Deutschen Bundestag passiert. Die Unterstützung für Bürger:innen und Unternehmen bei Gas-, Strom-, Öl- oder Holzpelletpreisen erfolgt dabei jeweils in Abhängigkeit des Vorjahresverbrauchs. Doch was geschieht, wenn der Vorjahresverbrauch eines Unternehmens durch die Covid-19 Pandemie oder die Folgen der Flutkatastrophe von 2021 deutlich unter dem Normalverbrauch lag? Diese Unternehmen werden nicht im Stich gelassen, erklären nun die Sauerländer Abgeordneten Dirk Wiese und Bettina Lugk (beide SPD).
„Die Energiepreisbremsen sind ein komplexes Unterfangen, bei dem wir genau darauf schauen mussten, niemanden zu vergessen oder unfair zu behandeln“, so Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Umso wichtiger ist es, dass wir nun eine Regelung gefunden haben, die auch denjenigen gerecht wird, die durch die Bemessung der Hilfen am Vorjahresverbrauch durchs Raster gefallen wären“.
Hintergrund: Die Energiepreisbremsen sehen z.B. bei Gas und Strom einen gedeckelten Preis für 80 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021 vor. Unternehmen, die 2021 aufgrund der Pandemie oder der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ihre Aktivitäten einstellen mussten, sahen sich daher im Nachteil: Ihr damaliger Energieverbrauch wäre kein sinnvoller Maßstab für die Bemessung gewesen.
„Dieses Problem haben wir als SPD-Fraktion früh erkannt. Denn auch bei uns im Sauerland sind viele Unternehmen betroffen, die durch die Bemessungsgrundlage doppelt getroffen worden wären. Ich bin froh, dass wir das im parlamentarischen Verfahren abwenden konnten!“, ergänzt Bettina Lugk.
Wie genau die Auszahlung der Hilfen an die betroffenen Unternehmen erfolgen wird, muss nun in einer Bund-Länder Vereinbarung geregelt werden. Es sei wichtig, dass der Bund die notwendigen Mittel zügig bereitgestellt habe, so die beiden SPD-Abgeordneten.