Antragstellung für Denkmalschutzprojekte ab sofort möglich – Bund startet wieder Förderung

25. Januar 2023
Dirk Wiese

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt, dass der Deutsche Bundestag bereits zum zwölften Mal ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm im Haushalt 2023 über 50 Millionen Euro bereitstellt.

„Damit können auch in Zukunft in unserer Region Restaurierungen oder Maßnahmen zur Substanzerhaltung an denkmalgeschützten Bauten durchgeführt werden, wenn diese als national bedeutsam oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler eingestuft werden. Darüber hinaus werden die Mittel auch für Maßnahmen an Orgeln zur Verfügung gestellt, die national bedeutsam sind oder die national bedeutsame deutsche Orgellandschaft aus klanglicher, historischer oder technischer Sicht mitprägen“, freut sich Dirk Wiese.

Bei der Antragstellung müssen einige Punkte beachtet werden:

Zum einen können Antragssteller/Projektträger die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Die Landesdenkmalschutzbehörde muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Alle Unterlagen müssen bis spätestens zum 31.03.2023 bei BKM eingegangen sein. Dabei gilt es zu beachten, dass die Fristen der Landesbehörde bereits schon deutlich früher enden können. Interessierte Antragsteller können über die Landesbehörde auch die notwendigen Beratungen erhalten.

Zum anderen muss der Antrag den Fördergrundsätzen entsprechen. Diese beinhalten:
Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte oder andere Finanzierung). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Auch müssen die Maßnahmen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Den Antrag und die Fördergrundsätze für das diesjährige Programm erhalten interessierte Einrichtungen unter anderem über das Berliner Büro von Dirk Wiese MdB unter dirk.wiese@bundestag.de. Für telefonische Rückfragen steht das Büro unter 030/227-74078 zur Verfügung.

Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XII (DS XII) beteiligt sich der Bund seit Jahren an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland. Aufgrund zahlreicher Bewerbungen können nach einem aufwändigen Auswahlverfahren jedoch nur ausgewählte Projekte von der Förderung profitieren. In den zurückliegenden Jahren konnten immer wieder Projekte im Sauerland vom Bund gefördert werden.