Dirk Wiese informiert über Entlastungen für das Handwerk

16. Februar 2023

„Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat eine Zeitenwende eingeläutet. Er hat schwerwiegenden Folgen – auch für Deutschland. Steigende Preise und hohe Energiekosten stellen uns auf die Probe. Wir müssen in diesen Zeiten zusammenhalten: Wir als Ampelkoalition tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt!“ so Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter für den HSK und gleichzeitig stellvertretender Vor-sitzender der SPD-Bundestagsfraktion.
Wiese gibt einen Überblick über die zahlreichen Maßnahmen und Hilfspakete, die Bundesregierung in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht hat um Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten.

„Im Jahr 2022 haben wir zunächst drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Sie enthalten eine Kombination aus unterschiedlichen Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entlasten: steuerliche Erleichterungen und Direktzahlungen.
Am 21. Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag dann die Grundlage für die Finanzierung des Abwehrschirms in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen. Damit sollen die Energiekosten begrenzt und die Folgen für Haushalte und Unternehmen abgefedert werden.
Durch die Soforthilfe im Dezember wird Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen kWh Gas oder Wärme im Jahr eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse. Von der Soforthilfe im Dezember werden neben den Handwerksbetrieben nach der Anpassung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs auf Betreiben des SPD-Handwerksbeauftragten Hannes Walter auch explizit die Bildungseinrichtungen des Handwerks profitieren.“, fasst Wiese zusammen.
„Mit der Gaspreisbremse wird der Gaspreis über einen Zuschuss ab März 2023 bis April 2024 reduziert. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Gaspreisbremse deckelt den Preis bei 12 Cent pro kWh für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen mit einem mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr. Die Deckelung wird bis zu einer Verbrauchsmenge von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahres-verbrauchs gelten.“, ergänzt Wiese. Fernwärmekunden erhielten ebenfalls 80 Pro-zent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro kWh.
Die befristete Gaspreisbremse wird ab Januar 2023 der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Unter-nehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro kWh. Wärmekunden erhalten 70 Pro-zent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent pro kWh.

Aber auch die am 15. Dezember 2022 im Bundestag beschlossene Strompreisbremse ist zentraler Bestandteil der Entlastungen für das Handwerk, erklärt Wiese. Die Strompreisbremse entlaste Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Stromprei-sen. Sie folge der gleichen Logik wie die Gaspreisbremse. Für ein Grundkontingent von bis zu 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei Haushalten und KMU mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird ein Deckel bei 40 Cent pro kWh brutto eingezogen. Für jede weitere Kilowattstunde fällt der Preis im Liefervertrag an. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für Industriekunden soll die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs gelten.
Dirk Wiese fügt hinzu: „Für die Fälle, in denen Unternehmen gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren, wird ein Härtefallfonds eingerichtet. Die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister hat am 25. November 2022 Eckpunkte für die Umsetzung der Härtefallregelungen vorgelegt. Antragstellung und Abwicklung der Hilfen soll über die Länder erfolgen. Am 8. Februar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 400 Millionen Euro für KMU freigemacht. Sie sollen Unterstützung erhalten, wenn sie durch extreme Preissteigerungen bei Öl und Pellets betroffen sind. Aktuell wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen, um die konkrete Ausgestaltung festzulegen.“