Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese freut sich gleich über zwei Erfolge der letzten Wochen:
So hat der Bundestag kürzlich das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass im Rahmen eines Transparenzregisters niedrigschwellige, einfach verständliche Informationen zum Leistungsangebot und Qualität der Krankenhäuser bereitgestellt werden. Zusätzlich beinhaltet das Gesetz eine Vielzahl an Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser.
„Es ist uns gelungen, maßgebliche Verbesserungen für die Liquidität der Krankenhäuser – mit Blick auf die finanzielle Schieflage im stationären Bereich – zu erreichen. So werden Tariflohnsteigerungen im Pflegebudget und Mindesterlöse schneller berücksichtigt und der Pflegeentgeltwert um acht Prozent auf 250 Euro erhöht. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns dafür eingesetzt, dass Krankenhäuser weiterhin ihre Rechnungen innerhalb von fünf Tagen von den Krankenkassen beglichen bekommen. Durch diese Maßnahmen fließen liquide Mittel in Höhe von zirka fünf Milliarden Euro an die Krankenhäuser. Das entspricht in etwa der Höhe der Forderung der Bundesländer zu Liquiditätssicherung im stationären Bereich. Somit folgt das Krankenhaustransparenzgesetz unserem übergeordneten Ziel, die dauerhafte Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung sicherzustellen. Auch ist es der erste, wichtige Schritt bei der großen Reform unseres Krankenhauswesens“, so Dirk Wiese zum Krankenhaustransparenzgesetz.
Der zweite Erfolg kann für die Krankenhäuser im Hochsauerlandkreis beim Krankenhauszukunftsfonds verbucht werden. So haben die heimischen Krankenhäuser fast 12 Millionen Euro für die Digitalisierung erhalten, die jetzt final bewilligt wurden. Über den Fonds hat der Bund für die Krankenhäuser in NRW über 620 Millionen Euro für die Digitalisierung bereitgestellt, das Land NRW beteiligt sich mit knapp 270 Millionen Euro. Für die Umsetzung der Vorhaben haben die Krankenhäuser ab Bestandskraft des Förderbescheides drei Jahre Zeit.
„Für die Krankenhäuser in Arnsberg, Bigge, Brilon, Grafschaft, Sundern und Winterberg bedeutet dieses Programm eine Fördersumme in Höhe von fast 12 Millionen Euro“, erklärt Dirk Wiese. „Der Krankenhauszukunftsfonds setzt sich mit 70 Prozent zum überwiegenden Teil aus Fördermitteln des Bundes zusammen. Der Bund unterstützt damit die Krankenhäuser in NRW, obwohl eigentlich das Land für Investitionen zuständig ist. Dieser Verantwortung muss es endlich in vollem Umfang gerecht werden. Die Förderung soll es Krankenhäusern ermöglichen, in ihre digitale Infrastruktur zu investieren, um den Patientinnen und Patienten zukünftig eine noch hochwertigere Gesundheitsversorgung zu bieten“, erklärt Dirk Wiese.
Weiter führt Dirk Wiese aus: „In NRW steigt der Investitionsstau auch bei den Krankenhäusern immer weiter an und liegt inzwischen bei rund 16 Milliarden Euro. Um das Notwendigste zu tun, müsste die schwarz-grüne Koalition in Düsseldorf den Krankenhäusern zunächst jährlich 1,85 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Aktuell sind es 765 Millionen Euro – das ist nicht einmal die Hälfte und reicht bei Weitem nicht aus. Damit unsere Krankenhäuser eine Zukunft haben, muss das Land im kommenden Haushalt endlich mehr Geld bereitstellen.“
Die konkreten Fördersummen gehen aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion an die Landesregierung hervor. Für das Klinikum Hochsauerland in Arnsberg beläuft sich die Förderung auf insgesamt 6.366.141 Euro, für die Elisabeth-Klinik in Bigge stehen 1.133.594,06 Euro zur Verfügung. Das Städtische Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon wird mit insgesamt 1.357.550,66 Euro gefördert, das Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft erhält eine Förderung von 1.431.850,90 Euro. Die Sauerlandklinik in Hachen kann sich über 650.354,87 Euro freuen und das St. Franziskus-Hospital in Winterberg erhält von Bund und Land insgesamt 788.454,72 Euro.
Zum Hintergrund:
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vom 23. Oktober 2020 hat der Bund den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) etabliert. Damit werden insbesondere Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt drei Milliarden Euro. Diese Mittel werden von der Europäischen Union refinanziert.
Das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds erfolgte zweistufig: Die förderberechtigten Krankenhäuser hatten von Mitte bis Ende Mai 2021 die Gelegenheit, Bedarfsanmeldungen für alle elf Förderbereiche des Krankenhauszukunftsfonds beim Land NRW einzureichen. Insgesamt wurden 1.384 Bedarfsanmeldungen mit einem Gesamtfördervolumen von rund einer Milliarde Euro eingereicht. Für die förderfähigen Vorhaben konnte das Land anschließend bis zum 31. Dezember 2022 Anträge beim BAS einreichen. Ab Februar 2022 erfolgte bereits monatlich der Versand der landesseitigen Förderbescheide zu den vom BAS bewilligten Vorhaben. Im August 2023 wurden nun die letzten beiden Förderbescheide in Nordrhein-Westfalen versandt.