„Nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den für 2024 vorgesehenen Haushalt vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt hat, wäre für die SPD angesichts der aktuell besonders großen innen- und insbesondere außenpolitischen Herausforderungen durch multiple Krisen eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse für 2024 das Mittel der Wahl gewesen. Leider gab es dazu aber keine Einigkeit und auch die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hat dies von vornherein kategorisch abgelehnt. Einzige Alternative dazu sind Einsparungen im zweistelligen Milliarden-Bereich im Bundeshaushalt 2024. Die geplanten Maßnahmen, die die Landwirtschaft betreffen, sind dabei für die heimische Landwirtschaft zweifelsohne ein harter Schlag. Mit der Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft und der Steuerentlastung beim Agrardiesel werden gleich zwei feste Größen der Landwirtschaftsbetriebe ohne Vorwarnung zur Disposition gestellt. Damit wird die Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Ressorts überproportional zur erforderlichen Konsolidierung des Bundeshaushalts herangezogen. Dies werde ich in den weiteren parlamentarischen Verhandlungen bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen Ende Januar zum Thema machen. Dabei muss klar sein, dass eine Änderung nur durch Einsparungen an anderer Stelle erfolgen kann. Eine einfache Korrektur ist aufgrund der Vorgaben durch die Schuldenbremse und das Urteil aus Karlsruhe nicht machbar. Möglicherweise kann auch eine Deckelung der Erstattung beim Agrardiesel in Betracht gezogen werden, wovon insbesondere kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebsstrukturen profitieren würden. Das letzte Wort ist hierüber jedenfalls noch nicht gesprochen.“