„Die gesetzliche Rente bleibt stabil und sorgt für eine verlässliche Absicherung im Alter. Entgegen einigen Meldungen vor allem in den sozialen Medien wird es keine Rentenkürzungen geben. Denn aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer derzeitigen Rekordbeschäftigung kann der Bundeszuschuss um 1,2 Milliarden Euro im Jahr abgesenkt werden, ohne die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung zu gefährden.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. „Bei der beschlossenen Verschärfung der Sanktionen im Bürgergeld geht es um eine Gruppe von Bürgern, die sich konsequent allen zumutbaren und passenden Arbeitsangeboten verweigern, die ganz offensiv sagen, dass sie keinen Bock auf Arbeit haben. Die beschlossene Änderung ist deshalb auch eine Frage von Gerechtigkeit und Fairness gerade gegenüber der großen Mehrheit von Bürgergeldberechtigten, die arbeiten will, mitwirkt und auf Unterstützung angewiesen ist.“, so Dirk Wiese.
Zum Hintergrund:
- Der Kern der Bürgergeldreform ist die Abschaffung des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Das bedeutet: Ein Langzeitarbeitsloser muss nicht zwingend in ein bestehendes Jobangebot vermittelt werden, sondern es kann genauso gut eine Aus- oder Weiterbildung in Betracht kommen. Damit wollte die derzeitige Koalition Drehtüreffekte vermeiden: also, dass jemand in einen Job vermittelt wird, aber kurze Zeit später wieder arbeitslos ist. Dieser Ansatz gilt auch weiter. Damit ist auch klar: Die Zahl derer, die von der härtesten Sanktion – also der zeitweisen Streichung des kompletten Bürgergelds – betroffen sein könnten, wird sehr niedrig sein. Denn am Ende bleibt es dabei, dass zunächst lange Anstrengungen unternommen werden, um die richtige Lösung für den Einzelnen zu finden.
- Es ist nicht die Regierung, die jedes Jahr aufs Neue festlegt, wie hoch das Bürgergeld sein soll. Das Bürgergeld wird berechnet. Die Regelsätze werden mithilfe eines Mischindexes fortgeschrieben, der zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Preisentwicklung berücksichtigt. Das war schon zu Zeiten von Hartz IV so. Das Problem dabei: Die Daten zur Preiserhöhung waren teils sehr alt und reichten bis zu eineinhalb Jahre zurück. Ein Zustand, der in der Krise zum Problem wurde – weil der Regelsatz mit den stark steigenden Preisen nicht Schritt hielt. Beim Bürgergeld haben sich Ampel und Union darauf geeinigt, dass in einem zweiten Berechnungsschritt mit den aktuellsten verfügbaren Daten noch einmal nachgesteuert wird. Die CDU kritisiert dieses Verfahren jetzt heftig, auch die FDP stellt es infrage. Zugestimmt haben sie ihm bei der Einführung des Bürgergelds aber beide.
- Man muss darauf hinweisen, dass Geringverdiener, denen kein Bürgergeld zusteht, von anderen staatlichen Leistungen wie etwa dem Kinderzuschlag profitieren können. Dadurch bleibe das Lohnabstandsgebot auf jeden Fall gewahrt. Klar ist: Die Höhe der Sozialleistung ist das eine, die des Mindestlohns das andere. Die Erhöhung auf 12 Euro im Jahr 2022 durch die derzeitige Koalition war dringend notwendig, ist aber von der Inflation weitgehend aufgefressen worden. Die derzeit festgelegten Erhöhungsschritte sind überschaubar, weil die Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission leider die Gewerkschaften überstimmt haben.