In seiner Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat im Zuge des Wachstumschancengesetzes auch einem Maßnahmenpaket aus zehn Punkten zur Unterstützung der Landwirtschaft zugestimmt. Der heimische SPD-Bundestagabgeordnete Dirk Wiese begrüßt das klare Signal an die Landwirtschaft.
Die Protokollerklärung im Bundesrat im Hinblick auf das Wachstumschancengesetz beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:
So soll es durch die Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zu einer Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette kommen. Durch die Stärkung der Markt- und Preisbeobachtung wird eine bessere Grundlage für Verkaufsentscheidungen der Landwirtschaft geschaffen. Gleichzeitig soll der Einsatz alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft beziehungsweise Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe geprüft werden, sobald die europarechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, welche für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist, soll es zu Entlastungen der Landwirtschaft kommen. Dies beinhaltet unter anderem die Orientierung an den Richt- und Schwellenwerten der Düngeverordnung, die Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen sowie gegebenenfalls auch die Einführung von Bagatellgrenzen.
Darüber hinaus soll die Tierhaltung umgebaut werden durch die Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung und der Prüfung, wie eine verlässliche Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung sichergestellt werden kann. Durch das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung, das neben Investitionen in besonders tiergerechte Neu- und Umbauten erstmalig auch laufende Mehrkosten für die Unterhaltung von tierwohlgerechten Ställen beinhaltet, kann die Tierhaltung zukunftsfest gemacht werden und Landwirt:innen die notwendige Planungssicherheit bieten. Zukunftsfest bedeutet in diesem Zusammenhang: Eine Tierhaltung, die tiergerecht und klimaschonend ist und gleichzeitig Landwirt:innen verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Perspektiven bietet.
Durch die umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau soll ebenfalls die Landwirtschaft gestärkt werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen, die Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter:innen, die Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer. Daneben soll die obligatorische Flächenstilllegung für 2024 ausgesetzt werden. Die Bundesregierung macht sich gleichzeitig stark für das Aussetzen der Regelung bis zum Ende der GAP-Periode 2027 (Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union). Auch sollen Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP erarbeitet werden auf Grundlage des Abschlussberichts der Zukunftskommission Landwirtschaft.
Neben zahlreichen Entlastungen im Steuerrecht, beispielsweise eine degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) bei beweglichen Wirtschaftsgütern für neun Monate, der Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten und der Anpassung der Stromsteuerentlastungen soll es auch eine Neugestaltung der Höfeordnung geben. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Risikoausgleichsrücklage gemeinsam mit den Bundesländern geprüft. Unter der Voraussetzung, dass die Europäische Kommission die Beihilfe genehmigt, soll die einkommensteuerliche Tarifglättung rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre wiedereingeführt werden.
Dirk Wiese erklärt dazu: „Das Wachstumschancengesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen. Die Maßnahmen für die Landwirtschaft sind dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, diese Maßnahmen auch bis zum Sommer für die heimische Landwirtschaft umzusetzen.“