Der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Ernährung und Landwirtschaft, Dirk Wiese, hat sich für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) eingesetzt.
Die EUDR wurde am 31. Mai 2023 vom EU-Parlament und vom EU-Rat verabschiedet und ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Mit der EUDR wurde auf europäischer Ebene eine wichtige Regelung im internationalen Waldschutz gesetzt, denn die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe (beispielsweise Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee oder Rindfleisch) und Erzeugnisse wie Schokolade und Holzmöbel künftig nicht mehr zur Entwaldung oder Waldschädigung in den Produktionsländern beitragen. Eine weitere wichtige Errungenschaft ist die Einhaltung der internationalen Menschenrechte.
„Leider ist es der EU-Kommission nicht gelungen, wichtige Umsetzungselemente wie das Länderbenchmarking zum Entwaldungsrisiko, die EU-Datenbank sowie Erläuterungen zur
Anwendung der EU-Vorgaben rechtzeitig vor dem geplanten Start der EUDR am 30. Dezember 2024 vorzulegen. Daraufhin haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion öffentlich für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung eingesetzt“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat sich daraufhin im September im Namen der gesamten Bundesregierung bei der EU-Kommission für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns eingesetzt.
„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR unerlässlich, um den Unternehmen, den Anbauländern und den Mitgliedstaaten ausreichend
Zeit zu geben, sich angemessen auf den Start der EUDR vorzubereiten. Ziel bleibt es, den notwendigen globalen Waldschutz zu stärken. Damit dies gelingt, ist eine unbürokratische und reibungslose Umsetzung notwendig. Wir haben daher die Entscheidung der EU-Kommission, die EUDR um 12 Monate zu verschieben, sehr begrüßt“, erklärt Dirk Wiese.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die EU-Kommission und auch die Mehrheit der Mitgliedstaaten inhaltliche Änderungen an der Verordnung ausgeschlossen hatten. Das EU-Parlament hatte am 14. November mit knapper Mehrheit neben der Verschiebung des Anwendungsbeginns auch inhaltliche Änderungen beschlossen. Diese Mehrheit kam unter Führung der EVP nur mit Unterstützung rechtsextremer Abgeordneter zustande. Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten hatten daraufhin fast einstimmig die Änderungsvorschläge des EU-Parlaments abgelehnt und gefordert, es bei dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zu belassen, den Anwendungsbeginn um zwölf Monate zu verschieben.
Die inhaltlichen Änderungswünsche des EU-Parlaments, zu denen unter anderem die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ gehört, werfen aktuell zahlreiche rechtliche Fragen auf, die nicht abschließend geklärt sind, und auch eine notwendige Folgenabschätzung liegt nicht vor. In den laufenden Trilogverhandlungen konnte bislang keine Einigung erzielt werden. Damit steigt die Unsicherheit, ob die Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung noch
in diesem Jahr beschlossen werden kann. Sollte es zu keiner Einigung im Trilog kommen, müsste die EUDR-Verordnung ab dem 30. Dezember 2024 unmittelbar angewendet werden.
„Wir brauchen daher schnellstmöglich eine Einigung im Trilog, damit die Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung noch rechtzeitig in Kraft treten kann“, führt Dirk Wiese aus. Die Europaabgeordnete Christine Schneider, die die Verhandlungen für das EU-Parlament führt, muss ihren politischen Aktionismus aufgeben und eine schnelle Lösung für die Unternehmen finden, damit diese die notwendige Planungssicherheit erhalten.
„Wir werden als SPD-Fraktion unserer Verantwortung gerecht, indem wir die parlamentarisch notwendige Gesetzgebung einleiten, um im Falle des Umsetzungsstarts am 30. Dezember 2024, Schaden von der deutschen Wirtschaft – insbesondere bei der Zollabwicklung von Im- und Exporten – abzuwenden“, so Dirk Wiese abschließend.