Rund zehn Jahre Kraftanstrengung an der Seite der Gewerkschaften haben sich gelohnt! Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn kommt. In Zukunft wird es keinen Stundenlohn mehr unter 8,50 Euro geben. Das gilt für volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob in Ost oder West und ohne Branchenausnahmen. Rund vier Millionen Menschen werden von den neuen Reglungen profitieren. Mit dem Tarifpaket werden außerdem die Tarifautonomie und Tarifbindung gestärkt.
Minijobber sind oftmals die Schlechtverdiener auf dem deutschen Arbeitsmarkt – deswegen ist es richtig, dass auch sie den Mindestlohn von 8,50 Euro bekommen werden. Ebenso Praktikanten, die freiwillig orientierende Praktika für länger als sechs Wochen machen. Diese jungen, motivierten Menschen dürfen nicht als Billigkräfte ausgenutzt werden. Sie sind unsere Fachkräfte von morgen und verdienen einen fairen Berufseinstieg.
In den parlamentarischen Beratungen ist noch zu klären, wie dem Missbrauch von Praktika begegnet werden kann. Darüber hinaus sollte die Regelung für Minderjährige regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Denn ebenso wie bei den Vereinbarungen für Langzeitarbeitslose lohnt sich stets der erneute Blick auf diese Regelung.
Der Mindestlohn kann seine schützende Wirkung nur entfalten, wenn er auch wirksam kontrolliert wird. Wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird, fordert sie SPD- Bundestagsfraktion deshalb, dass die bewährte Regelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes greift. Damit können Arbeitgeber, die sich ordnungswidrig verhalten, mit Geldbußen und Sanktionen belegt werden. Somit wird sichergestellt, dass alle von der neuen Einkommensgerechtigkeit profitieren.