SPD-Experten fordern Verschärfung der Mietpreisbremse

14. August 2014
In dieser Woche war die SPD-Dialogbox auf ihrer Rundreise durch die Republik auch bei uns im Sauerland in Brilon zu Gast. Die Dialogbox, die von einem Journalisten sehr treffend als kleiner Leuchtturm beschrieben wurde, ist eine Einladung an die Bürgerinnen und Bürger, mit uns ins Gespräch zu kommen. Kurz gesagt, es war ein Erfolg. An den drei Tagen führten wir spannende Gespräche und hörten aus erster Hand, wo der Schuh drückt. Denn das Programm an der Dialogbox gab den Bürgerinnen und Bürger zum einen Einblicke in die Politik der SPD vor Ort, zum anderen aber auch die Möglichkeit genau diese Politik aktiv mitzugestalten. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an das ganze Team um Ralf Wiegelmann und Udo Adamini, die den Ablauf im Vorfeld vor Ort auf die Beine gestellt haben! In der Presse gibt es zu der Dialogbox in Brilon bereits zwei schöne Artikel. Sie finden diese hier: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/im-roten-leuchtturm-ins-gespraech-kommen-id8113584.html http://www.sauerlandkurier.de/politik/buergermeinung-im-blick/

Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde und Dirk Wiese schlagen weitere Maßnahmen zum Schutz vor Wuchermieten vor

Berlin, 12. August 2014 – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Mietpreisbremse muss im Zuge des parlamentarischen Verfahrens verschärft werden, um Wohnungssuchende wirksam vor Wuchermieten zu schützen. Das fordern die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde MdB und Dirk Wiese MdB.

„Die Bundesregierung will das Verbot von Mietwucher im Wirtschaftsstrafgesetz beibehalten. Das ist das richtige Signal für mehr Mieterfreundlichkeit“, so Rohde heute. „Allerdings wissen wir aus der Praxis, dass die bestehende Regelung nicht wirksam genug ist. Deswegen wollen wir einen Beschluss des Bundesrates von 2013 wieder aufgreifen, der den Gesetzestext zugunsten des Mieters präzisiert, um das Wirtschaftsstrafgesetz schlagkräftiger zu machen.“

Mietwucher kann dort geahndet werden, wo ein Mangel „an vergleichbaren Räumen“ besteht. Da dieser Satz aber nicht geografisch bestimmt ist, können auch Gegenden mit einem ganz anderen Wohnungsmarkt zum „Vergleich“ herangezogen werden. Der Bundesrat hat 2013 beschlossen, hier „in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde“ einzufügen. Zudem soll einem Vermieter nicht mehr die „Ausnutzung“ eines Mangels an Wohnraum nachgewiesen werden müssen, das objektive „Vorliegen“ der Wohnungsnot soll bereits genügen.

Zudem schlagen die SPD-Experten vor, dass Mieter auch rückwirkend Anspruch auf Erstattung überhöhter Entgelte haben sollen. „Bislang soll ein Mieter nur Geld zurückbekommen, das er nach Eingang einer Rüge gezahlt hat“, erklärte Dirk Wiese dazu. „Dadurch könnten Vermieter einfach zu viel verlangen, ohne zunächst Konsequenzen befürchten zu müssen. Diese Lücke muss geschlossen werden.“ Damit Vermieter aber nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden, soll der rückwirkende Anspruch auf ein Jahr begrenzt sein.

Hintergrund: Die Bundesregierung plant, dass Mieten bei Wiedervermietung zukünftig nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen – die sogenannte Mietpreisbremse. Zudem sollen Mieter einen Wohnungsmakler nur noch bezahlen müssen, wenn sie diesem einen schriftlichen Suchauftrag erteilt haben. Das vielerorts praktizierte „Abwälzen“ der Maklergebühren vom Vermieter auf den Wohnungssuchenden soll damit abgestellt werden. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietwucher) soll beibehalten werden.