Das Bundesteilhabegesetz kommt – und hat Auswirkungen auf die Arbeit der Dienstleister für Menschen mit Behinderung. Vertreter der Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Hochsauerlandkreis nutzten jetzt die Gelegenheit, sich bei MdB Dirk Wiese (SPD) über den aktuellen Stand der Entwicklungen zu informieren.
Eine von Bundesministerin Andrea Nahles einberufene Arbeitsgruppe hat seit Juli vergangenen Jahres bereits fünf Mal getagt und wird sich bis April noch weitere vier Mal zu Beratungen treffen, um gemeinsam einen Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten. Dem Gesetzgebungsprozess werden damit breite und intensive Konsultationen vorgeschaltet. Er erfolgt bewusst nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“. Jeder und Jeder kann sich immer aktuell über den Sachstand unter www.gemeinsam-einfach-machen.de informieren. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter der Behindertenverbände, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Fachkonferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, die Werkstätten für Menschen mit Behinderung und ihre Werkstatträte, die Bundesländer, die Kommunalen Spitzenverbände, die überörtlichen Sozialhilfeträger, die Sozialversicherungsträger und die Sozialpartner. Mit dem Bundesteilhabegesetz möchte die Bundesregierung die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung weiter verbessern.Der Referentenentwurf des Gesetzes werde nach Abschluss der Beratungen in der Arbeitsgruppe erstellt und in diesem Jahr in das parlamentarische Verfahren gehen, kündigte Wiese an. „Das Gesetz wird voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet“, sagte Wiese den Vertretern der Lennewerkstatt des Sozialwerks St. Georg Schmallenberg, der Caritaswerkstätten in Arnsberg und Brilon und der Werkstatt des Josefsheims Bigge.
In diesem Zusammenhang hat der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) eine Neupositionierung der Werkstätten für behinderte Menschen erarbeitet. Sie hebt die besondere Unterstützung hervor, die Werkstätten ihren Beschäftigten bieten: So werden Arbeitsprozesse individuell an den einzelnen Menschen und seine Behinderung angepasst, die Werkstätten gewährleisten verlässliche Begleitung durch qualifiziertes Personal und ermöglichen den Menschen mit Behinderung, soziale Beziehungen aufzubauen. „Werkstätten sind nicht nur ein Arbeitsort, sondern ein Ort des lebenslangen Lernens und Ideengeber für die Gesellschaft“, betonen die Vertreter der vier Werkstätten im HSK.Der Fachverband CBP veranstaltet am 28. Januar im Rahmen einer Fachtagung in Berlin einen Parlamentarischen Abend, der sich mit dem Bundesteilhabegesetz beschäftigen wird. Hierfür hat Dirk Wiese den Vertretern der HSK-Werkstätten seine Teilnahme zugesagt.