Die öffentlichen Diskussionen um die Bedeutung von Freihandelsabkommen halten unverändert an. Gut so! Die Diskussionen sind richtig und notwendig. Endlich wird über das Für und Wider diskutiert. Bei den bereits 138 ratifizierten Abkommen der Bundesrepublik Deutschland hat es etwas Vergleichbares bis heute nicht gegeben. Die Diskussion bietet die Chance zu verdeutlichen, warum ein gerechter und auf europäischen Werten basierender Freihandel für die Stärkung der europäischen Wirtschaft wichtig und für die Erhaltung und Schaffung von guten Arbeitsplätzen von enormer Bedeutung ist.
Wir leben in einer sich geopolitisch wandelnden Welt, die immer weiter zusammenwächst und in der sich die globalen Märkte zunehmend verflechten. 40 Prozent der europäischen Industrieprodukte werden heute aus importierten Vorprodukten hergestellt. Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden grenzüberschreitend gehandelt und Investitionen werden mehr und mehr im Ausland getätigt. Deshalb muss die Politik, müssen die EU und ihre Mitgliedsstaaten, Einfluss auf die Wechselwirkungen der Globalisierung nehmen und ihr eine Struktur geben. Die europäische Handelspolitik spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Globalisierung gestalten
In der Diskussion um die Inhalte von Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ist es wichtig, dass wir endlich in die Offensive kommen. Wir dürfen nicht nur ständig sagen was wir alles nicht wollen, sondern müssen endlich klarstellen, was wir wollen und was für uns essentielle Bestandteile eines Freihandelsabkommens sind. Wir müssen die richtigen Vorgaben setzen und unsere hohen europäischen Standards zu festen Säulen dieser Abkommen machen. Denn wir wollen Freihandel politisch transparent gestalten und wir wollen ihn als Chance begreifen. Dabei müssen wir die geopolitischen Entwicklungen und den Weltmarkt im Blick behalten. Als Beispiel seien hier die BRICS-Staaten genannt. Um uns auch in Zukunft gegen solche „Global Player“ auf dem Weltmarkt zu behaupten, müssen wir als Europäer die Initiative ergreifen. Wir müssen jetzt gestalten, damit wir nicht irgendwann gestaltet werden. Wir müssen jetzt einer unregulierten Globalisierung entgegentreten und klare Strukturen und Leitplanken einziehen. Ansonsten schafft morgen jemand anderes ganz andere Fakten.
Europa darf deshalb die Chance nicht vergeben, mit unseren transatlantischen Partnern gemeinsame Wege zu gehen und weltweit Standards zu setzen. Unser Anspruch bei den Vertragsverhandlungen muss aber auch sein, mehr Transparenz zu schaffen. Der Deutsche Bundestag muss mit den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft eine offene, ehrliche Diskussion über den geplanten Investitionsschutz in TTIP und CETA führen. Und es ist entscheidend für ein transparentes Verfahren, dass zu guter Letzt der Deutsche Bundestag darüber abstimmt.
Schritte in die richtige Richtung
Schauen wir auf den aktuellen Stand der Verhandlungen: Mit der neuen EU-Kommissarin Celina Malmström weht ein frischer Wind. Das zeigen Malströms Stellungnahmen zu den Investorenschutzklauseln bei TTIP und erste Initiativen hin zu mehr Transparenz. Sie sind noch nicht ausreichend, aber gehen in die richtige Richtung.
Hervorzuheben ist aber auch die starke Rolle des Europäischen Parlaments. Es wird durch eigene Initiativen in den kommenden Woche aktiv Einfluss nehmen. Der Fahrplan der Sozialdemokraten ist dabei klar: Es muss ein Freihandelsabkommen ausgehandelt werden, das gut für die Arbeitsplätze vor Ort, in Deutschland und in Europa ist. Wir brauchen ein Abkommen primär für die Bürgerinnen und Bürger, mit dem wir unsere hohen Standards in vielen Bereichen als festen Teil des Abkommens zu Exportschlagern machen.
Es ist daher zu begrüßen, dass insbesondere CETA eine Sonderregelung für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge („public utilities“) in der EU enthält. Sie ist inhaltsgleich mit der entsprechenden Regelung im seit 1995 geltenden General Agreement on Trade in Services (GATS). Dazu sind ergänzend spezielle Vorbehalte etwa für die Bereiche der Wasserversorgung und der Bildung enthalten. In diesen Bereichen übernimmt Deutschland keine neuen Verpflichtungen zur Marktöffnung. Das bedeutet, dass keine Verpflichtungen zur Privatisierung geschaffen werden und die Kommunen auch dort, wo keine Mono- oder Duopole bestehen, unverändert ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Die Vorbehalte sind so gefasst, dass auch Spielraum für künftige Maßnahmen bleibt. Die so genannte „Ratchet-Klausel“ gilt für diese Bereiche nicht. Dazu enthält CETA horizontale Ausnahmen für Beihilfen, die gewährleisten, dass das Abkommen die Rahmenbedingungen für die staatliche Finanzierung der Daseinsvorsorge nicht ändert. Dies führt auch dazu, dass die Spielräume insbesondere der Kommunen in Deutschland zur Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht eingeschränkt werden. Zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts oder das Streikrecht werden durch CETA ebenfalls nicht in Frage gestellt. Arbeits-und Sozialschutzregelungen bleiben weiterhin in Kraft und können angewendet werden, einschließlich der Regelungen zum Mindestlohn und Tarifverträgen.
Freihandel heißt aber auch Geben und Nehmen: In anderen Bereichen, in denen die US-Standards höher sind, etwa im Finanzmarktbereich, müssen wir auf europäischer Seite bereit sein, diese anzunehmen. Aus sozialdemokratischer Sicht ist die Implementierung der ILO-Kernarbeitsnormen essentiell. Allerdings sollten wir den Schwerpunkt dabei nicht auf den formellen Ratifizierungsakt legen, sondern vielmehr die tatsächliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rahmen einer „Roadmap to ILO“ anstreben. Länder wie Weißrussland und Pakistan haben vermeintlich vorbildlich alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert, sind in der Praxis aber meilenweit von ihnen entfernt… Im Dienste eines Abkommens für die Menschen brauchen wir auch die Aufhebung des buy-american-clause. Unsere Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, sich auf dem US-Beschaffungsmarkt dem freien Wettbewerb zu stellen.
Wenn ein ausgehandeltes Freihandelsabkommen also am Ende gute Arbeit schafft, gute Arbeitsplätze erhält und sichert, ist das ein Mehrwert auf den man stolz sein kann. So können wir unsere weltweite Position als Exportweltmeister sichern.
Die Lehren aus TTIP und CETA
Grundsätzlich sollten wir drei Punkte aus den Verhandlungen von TTIP und CETA mitnehmen und für den Abschluss zukünftiger Freihandelsabkommen verwenden.
Erstens: Das öffentliche Konsultationsverfahren der EU-Kommission hat verdeutlicht, dass das Recht des internationalen Investitionsschutzes und die darauf beruhende Schiedsgerichtsbarkeit einer umfassenden Reform bedürfen. Hin zu mehr Transparenz, besseren Klagemöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, der Einführung einer zweiten Instanz, der Einklagbarkeit von Arbeits- und Sozialstandards und einer unabhängigen Institutionalisierung auf multilateraler Ebene in Form eines Internationalen Handelsgerichtshofes, auf dem Weg hin zu einer Stärkung des internationalen Rechts. Durch diese Reforminitiative können wir als SPD-Bundestagsfraktion einen wichtigen Beitrag der europäischen Sozialisten und Sozialdemokraten anstoßen und den Chancen des gerechten Freihandels für die europäische Wirtschaft, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum Erfolg verhelfen.
Zweitens: Bei vergleichbaren Rechtssystemen sind entsprechende Regelungen nicht notwendig. Nach Durchlaufen sämtlicher nationaler Instanzen kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass eine neutrale Entscheidung über die jeweilige streitige Angelegenheit gefällt wird. Ungeachtet dessen bietet die Schaffung eines unabhängigen Internationalen Handelsgerichtshofes aber auch eine große Chance für bereits ausgehandelte, derzeit in Verhandlung stehende oder in der Zukunft geplante Regelungen. Das oftmals beschworene Argument, dass US-Firmen mittels Briefkastenfirmen in Kanada mittels CETA europäische Gesetzgebung torpedieren können, ist in sich nicht schlüssig. Es ist auch empirisch nicht belegbar, da diese Möglichkeit de facto schon heute bei unseren bereits bestehenden 138 Freihandelsabkommen bestehen würde. Auch müsste der Internationale Handelsgerichtshof an eine multilaterale Organisation angedockt werden. Dies durch den EUGH oder den EGMR zu vollziehen, wäre theoretisch denkbar, aber praktisch nicht durchsetzbar. Immer wieder stünde die vermeintlich Parteilichkeit zugunsten der Europäischen Staaten im Raum.
Drittens: Wir müssen stärker in den Blick nehmen, was sich im Asien-Pazifik-Raum tut. Da die USA derzeit die TPP-Verhandlungen beschleunigen, ist anzunehmen, dass die USA und ihre Verhandlungspartner darin ihre Regeln und Standards für den Handel festschreiben wollen. Für uns in der EU kann das bedrohlich werden, wenn China so mächtig wird, dass es die globale Handelsstruktur dominant prägt. Deshalb müssen demokratische Länder rechtsstaatliche Prinzipien für einen freizügigen Handel verankern, bevor uns andere Länder ihre Standards auferlegen.