Reform des Opferrechts setzt neue Maßstäbe beim Schutz der Geschädigten

24. April 2015
In dieser Woche war die SPD-Dialogbox auf ihrer Rundreise durch die Republik auch bei uns im Sauerland in Brilon zu Gast. Die Dialogbox, die von einem Journalisten sehr treffend als kleiner Leuchtturm beschrieben wurde, ist eine Einladung an die Bürgerinnen und Bürger, mit uns ins Gespräch zu kommen. Kurz gesagt, es war ein Erfolg. An den drei Tagen führten wir spannende Gespräche und hörten aus erster Hand, wo der Schuh drückt. Denn das Programm an der Dialogbox gab den Bürgerinnen und Bürger zum einen Einblicke in die Politik der SPD vor Ort, zum anderen aber auch die Möglichkeit genau diese Politik aktiv mitzugestalten. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an das ganze Team um Ralf Wiegelmann und Udo Adamini, die den Ablauf im Vorfeld vor Ort auf die Beine gestellt haben! In der Presse gibt es zu der Dialogbox in Brilon bereits zwei schöne Artikel. Sie finden diese hier: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/im-roten-leuchtturm-ins-gespraech-kommen-id8113584.html http://www.sauerlandkurier.de/politik/buergermeinung-im-blick/

Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Im Deutschen Bundestag wird heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 3. Opferrechtsreformgesetzes debattiert. Der Gesetzentwurf setzt die EU-Opferschutzrichtlinie in nationales Recht um, soweit der Bund zuständig ist, denn große Teile der Richtlinie fallen in die Kompetenz der Länder. Darüber hinaus wird die bisher nur rudimentär geregelte psychosoziale Prozessbegleitung erheblich erweitert.

„Heute ist ein guter Tag für den Schutz von Opfern schwerer Straftaten. Bundesminister Heiko Maas hat die Umsetzung der EU-Richtlinie als Chance genutzt und legt nun einen Gesetzentwurf vor, der bei der psychosozialen Prozessbegleitung neue Maßstäbe setzt. Damit bekommen wir jetzt in Deutschland ein Regelungssystem, das dem gestiegenen Bedarf in diesem Bereich gerecht wird. Außerdem setzen wir ein deutliches Zeichen, dass wir den Staat in der Pflicht sehen, nicht nur dem Beschuldigten ein rechtstaatliches und faires Verfahren zu gewährleisten, sondern dass es ebenso Pflicht ist, den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung an die Seite zu stellen, die sie benötigen.“