Die von Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzte Expertengruppe hat heute Ihren Abschlussbericht vorgelegt. Bei Verwirklichung von Mordmerkmalen soll künftig eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr zwingend verhängt werden müssen. Denn in der Praxis führte die bisherige Regelung immer wieder zu Problemen.
„Der Vorschlag der Expertengruppe ist gerade keine Aufweichung des Strafmaßes für Mord, sondern eine Anpassung an das Unrecht der Tat in einigen Sonderkonstellationen. So wird bislang beispielsweise der prügelnde Ehemann, der im Streit seine Frau erschlägt ‚nur‘ wegen Totschlags verurteilt, setzt sich die körperlich weit unterlegende Frau aber zur Wehr und vergiftet den Haustyrannen, oder tötet ihn im Schlaf, verwirklicht diese das Mordmerkmal der Heimtücke und wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Gerichte mussten bis jetzt diese Ungerechtigkeiten in richterlicher Rechtsfortbildung lösen. Dies darf aber nicht zum Regelfall werden, deshalb muss jetzt dringend eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit der den Richtern die Möglichkeit gegeben wird, Strafen zu verhängen, die dem Unrecht der Tat in diesen Sonderfällen gerecht werden.
Unabhängig davon ist es auch an der Zeit endlich die Tötungsdelikte von dem Gesinnungsstrafrecht der Nationalsozialisten zu befreien. Denn Mord und Totschlag entsprechen nicht der grundliegenden Systematik des Strafgesetzbuches, sie sind täterbezogen und nicht tatbezogen. Diese der Feder eines der berüchtigtsten NS-Juristen und Präsidenten des sogenannten Volksgerichtshofs Roland Freisler entstammende Systematik beschreibt also nicht wann eine Tat ein Mord ist, sondern er beschreibt durch die Formulierung einen Menschentypus der aufgrund von moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie dem der niedrigen Beweggründe oder dem der Heimtücke ‚ein Mörder ist‘. In der derzeitigen Regelung ist damit immer noch der menschenverachtende Grundgedanke der Nationalsozialisten immanent. Hier besteht Regelungsbedarf.“