Ich habe lange mit mir gerungen. Auch keiner meiner Kollegen wird sich die Entscheidung leicht machen und jeder hat für seine Entscheidung mit Sicherheit gute und nachvollziehbare Gründe. Letztendlich habe ich mich aber auch gefragt, was ich in einer solchen Situation machen oder in Anspruch nehmen würde. Nach reiflicher Überlegung, vielen Gesprächen und zwei wichtigen Diskussionsveranstaltungen vor Ort im Sauerland werde ich dem Entwurf der Kollegen Lauterbach und Hintze zustimmen, da das Thema Sterbehilfe aus meiner Sicht in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gehört. Dabei habe ich mir in den vergangenen Tagen aber auch immer wieder die Frage gestellt, ob wir überhaupt etwas neu regeln müssen. Das kann nämlich durchaus das Ergebnis der Abstimmungen im Bundestag sein und wäre jeder Strafrechtsverschärfung, wie es einige Anträge vorsehen, vorzuziehen. Denn ich möchte nicht, dass die Staatsanwaltschaft zukünftig an jedem Sterbebett steht. Das halte ich mit der Würde des Menschen, der Handlungsfreiheit des Einzelnen und dem daraus resultierenden Recht auf Selbstbestimmtheit für unvereinbar. Das scharfe Schwert des Strafrechts ist die Ultima Ratio des Rechtsstaats. Erfahrungen aus der palliativmedizinischen Behandlung zeigen zudem, dass die meisten Patienten, die zunächst einen Suizidwunsch geäußert haben, nach einer ärztlichen Beratung wieder von diesem Wunsch Abstand nehmen. Das Beratungsgespräch mit einem Arzt, wie im Antrag von Hintze und Lauterbach vorgesehen, hat also auch eine wichtige suizidpräventive Funktion. Darum stimme ich diesem Antrag zu. Sollte dieser Antrag aber keine Mehrheit bekommen, so werde ich bei allen anderen Anträgen mit Nein stimmen, um die derzeitige Rechtslage beizubehalten.