Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt, dass die Autobahnprojekte A445, A46 und B7n im heute vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 eine sehr hohe Priorisierung erfahren haben:
„Der Bundesverkehrswegeplan bringt Licht und Schatten für das Sauerland. Die hohe Priorisierung der Autobahnprojekte ist ein wichtiges Signal für unserer Region. Insbesondere die heimische Wirtschaft wird davon profitieren und hat nun bald Planungssicherheit. Ich möchte allen danken, die sich mit mir in den letzten Monaten dafür eingesetzt und für die Region gekämpft haben.“
Gleichzeitig bedauerte der heimische Bundestagsabgeordnete Wiese aber auch, dass einige Ortsumgehungen nur unter „WB weiterer Bedarf“ eingestuft wurden und damit höchstwahrscheinlich nicht umgesetzt werden.
„Jetzt ist es wichtig das weitere Verfahren fest im Blick zu haben und darauf zu achten, dass die Gelder für die hoch priorisierten Projekte auch wirklich im Sauerland ankommen!“, stellt Wiese klar.
Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsverflechtungsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Anschluss daran erarbeitet das BMVI den zweiten Arbeitsentwurf und leitet die Ressortabstimmung ein. Das Bundeskabinett wird den BVWP im Sommer 2016 verabschieden. Im September beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die konkrete Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Die sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 21. März. Auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums werden die Bewertungsgrundlagen aller angemeldeten Projekte dargestellt. Weitere Informationen zum Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/bundesverkehrswegeplan-2015-
oeffentlichkeitsbeteiligung.html