Bundesrat macht Weg für rechtsicheres Surfen an WLAN-Hotspots frei

26. September 2017

„Dass der Bundesrat das neue WLAN-Gesetz gebilligt hat, ist auch für das Sauerland eine gute Nachricht. Von nun an können öffentliche WLAN-Hotspots rechtssicher und ohne Zugangsbeschränkungen angeboten werden. Betreiber müssen durch die neuen Regelungen jetzt nicht mehr fürchten, für ihre Gäste in Haftung genommen zu werden. Damit steht dem unbeschwerten Surfen im Internet an offenen WLAN-Hotspots ab jetzt auch nichts mehr entgegen. Sei es im Hotel, im Café oder einem der vielen schönen Sauerländer Biergarten“, zeigt sich der heimische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese hocherfreut und ergänzt: „Damit kann doch noch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und der Digitalen Agenda abgeschlossen werden. Dass wir Sozialdemokraten dieses Vorhaben trotz erheblichen Widerstands der Unionfraktionen durchgesetzt haben, ist ein großer Erfolg für die SPD!“

Hintergrund:
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes zugestimmt. Damit kann das Gesetz in Kraft treten und es wird endlich Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots geschaffen. Diese erneute gesetzliche Klarstellung war notwendig geworden, nachdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes neue Fragen aufgeworfen hat. Diese Klarstellung macht endlich auch in Deutschland den Weg für offene WLAN-Hotspots frei. Das geistige Eigentum bleibt auch weiterhin geschützt. Rechteinhaber können von nun an beispielsweise verlangen, dass ein WLAN-Betreiber einzelne konkret benannte Internetseiten sperrt, wenn ein Nutzer über diese Seite bereits
urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat und diese Rechtsverletzung außerdem nur über eine Sperrung verhindert werden kann. Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber dafür jedoch nicht in Rechnung gestellt werden. Damit wird eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der verschiedenen Akteure hergestellt.