Seit mehreren Jahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für ein inklusives Wahl-recht in Deutschland ein und damit für die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen bei Bundestags- und Europawahlen. Bisher war dazu innerhalb der großen Koalition aber keine Einigung möglich. CDU und CSU haben die Umsetzung des inklusiven Wahlrechts bisher blockiert, das muss sich umgehend ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass der generelle Wahlrechtsausschluss von mehr als 80.000 betroffenen Menschen, die unter rechtlicher Vollbetreuung stehen, gegen das Grundgesetz verstößt. Hintergrund war eine Klage von Betroffenen nach der Bundestagswahl 2013. „Wir hoffen, dass wir mit den Kollegen von CDU und CSU nun schnellstmöglich zu einer Regelung im Sinne der Betroffenen kommen und dass die bisherige Blockadehaltung aufhört. Dass es dazu aber erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts brauchte, ist mehr als bedenklich.“, so Dirk Wiese MdB.