Mehr Geld für gesetzliche Betreuer

27. Februar 2019

Am 27. Februar hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley beschlossen. Kern ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Das parlamentarische Verfahren sollte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

Die im Kabinett beschlossene Erhöhung der Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent ist ein echter Fortschritt. Seit Jahren beklagen die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine massive finanzielle Schwierigkeiten. „Unser Dank gilt Bundesjustizministerin Katarina Barley und den Ländern für dieses produktive Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche. Es ist gut, dass bei dem Gesetz jetzt Tempo gemacht wird. Unser Ziel ist, dass das parlamentarische Verfahren schnell beginnt, damit es noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.

Auch durch den parallel im Bundesjustizministerium laufenden Dialogprozess zum Betreuungsrecht werden klare Verbesserungen von Qualität und Zusammenarbeit im Interesse der Betreuten erwartet – wie es auch das Gutachten des Ministeriums einfordert. „Uns ist dabei besonders wichtig, dass das Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung gestärkt wird. Dies bedarf jedoch einer engen Begleitung und Unterstützung durch die Betreuungsvereine. Hier setzen wir auch weiter auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen“, so der SPD-Abgeordnete Wiese.