In der Altenpflege zu arbeiten, gehört zu den größten Herausforderungen, die es im Arbeitsleben gibt. Es geht um Menschen, oft um Leid, um Zeitdruck, Überforderung und Unterbezahlung. Die Koalition will das stärker anerkennen.
Dabei ist ein Job in der Pflege mit das Ehrenwerteste, was man als Beruf ausüben kann. Jeder wird mal alt, jeder wird mal gebrechlich, und jeder möchte dann gut und liebevoll versorgt werden.
Die Koalition hat deshalb bereits das Pflegestärkungsgesetz auf den Weg gebracht, das für mehr Personal in der Altenpflege sorgt. Nun hat das Kabinett an diesem Mittwoch auch ein Gesetz für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege beschlossen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er ist Teil der so genannten „Konzertierten Aktion Pflege“, die vergangene Woche von Heil, Familienministerin Giffey (SPD) und Gesundheitsminister Spahn (CDU) vorgestellt wurde.
Folgendes ist geplant: Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege will die Koalition ermöglichen, dass Pflegekräfte mehr verdienen. Dafür kommen grundsätzlich zwei Wege in Frage:
- branchenweit erstreckte Tarifverträge oder
- bessere Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub), die durch Rechtsverordnung (auf Empfehlungen der Pflegekommission) erstreckt werden.
Für spürbare Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird daher unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche gesetzlich angepasst.
Das Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.
Auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen sind die Sozialpartner dann am Zug. Die Gründung des entsprechenden Arbeitgeber-Verbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden nun verhandeln, und es wird sich zeigen, ob am Ende ein entsprechender Tarifvertrag gelingt, oder aber der Weg über die Empfehlungen der Pflegekommission greift.
Im Gesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission dadurch gestärkt, dass die Regelungen, die die Beschlussfähigkeit betreffen, verbessert werden.
Hubertus Heil erläutert, die von ihm bevorzugte Lösung sei, dass ein Tarifvertrag ausgehandelt werde, den er dann für allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklären könne. „Plan B“ sei, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Altenpflege insgesamt anzuheben.
Das Gesetz soll im Herbst dieses Jahres Inkrafttreten.