Mit einer Reform des Wohngeldes will die Koalition dafür sorgen, dass Menschen mit wenig Geld auf dem Mietmarkt nicht abgehängt werden. Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert.
Für viele Menschen in Deutschland wird es immer schwieriger, bezahlbare Wohnungen zu finden. Vor allem in den Großstädten sind die Mieten in den letzten Jahren enorm gestiegen. Und besonders Menschen mit geringen Einkommen leiden unter dieser Entwicklung. Obwohl viele von ihnen mit dem Wohngeld bereits einen staatlichen Zuschuss erhalten, wird es für sie immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Die Koalition will diese Menschen künftig noch besser unterstützen. Das Ziel des geplanten Gesetzes: Wohnen soll auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleiben. Deshalb soll es nicht nur mehr Wohngeld geben, es sollen auch mehr Haushalte Wohngeld erhalten.
Dafür will die Koalition das Wohngeld von 2020 an alle zwei Jahre automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung anpassen. Bisher wurde es nur in unregelmäßigen Abständen angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2016.
Zudem will die Bundesregierung die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt anheben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, die mit Wohngeld bezuschusst werden kann. Je höher sie liegen, desto höher kann das Wohngeld für betroffene Mieterinnen und Mieter ausfallen. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.
Außerdem will die Koalition eine neue Mietenstufe VII einführen, mit der der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen wird. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun stärker durch das Wohngeld bezuschusst werden.
Diese Maßnahmen führen insgesamt dazu, dass es vom 01. Januar 2020 an mehr Wohngeld für mehr Menschen geben wird. Von der geplanten Reform profitieren insgesamt rund 660.000 Haushalte. Zum Vergleich: Ohne Neuregelung würde sich die Zahl dieser Haushalte bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren. Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.