Dirk Wiese stellt Verbesserungen aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ vor
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese wirbt für das Bildungs- und Teilhabepaket, das im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetzes“ ab dem 1. August 2019 Leistungen für Kinder aus bedürftigen Familien verbessert. Deutschlandweit könnten knapp vier Millionen Kinder aus einkommensschwachen Familien davon profitieren. Dirk Wiese legt Zahlen vor, die verdeutlichen, wie viele Kinder aus dem Hochsauerlandkreis bereits jetzt von den staatlichen Leistungen profitieren. So gibt es aktuell insgesamt rund 1.500 Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf mindestens eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Im Februar waren es sogar noch rund 3.300 Kinder und Jugendliche, bedingt durch Stichtagsregelungen.
Bisher bekommen Schüler aus einkommensschwachen Familien jährlich rund 100 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Sie können sich davon Stifte, Schulranzen, Hefte oder auch eine Lern-App kaufen. „Im Hochsauerlandkreis haben das Geld rund 2.750 Kinder erhalten, um ins neue Schuljahr zu starten“, erklärt Dirk Wiese. Dank der Neuausrichtung des Bildungs- und Teilhabepakets wird dieser Personenkreis ab dem kommenden Schuljahr mit 150 Euro unterstützt – 100 Euro werden zum Schulbeginn ausgezahlt, 50 Euro folgen im Februar beim Start des zweiten Schulhalbjahres. Anspruchsberechtigt sind alle Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den zum 1. Juli auf bis zu 185 Euro erhöhten Kinderzuschlag erhalten.
Eine weitere lang erkämpfte Errungenschaft: Künftig gibt es in Schulen und Kitas für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen. Bisher mussten die Eltern einen Eigenanteil beisteuern. Laut Dirk Wiese profitieren davon im Hochsauerland bereits nach derzeitigem Stand rund 1.200 Kinder.
Sinnvolle Änderungen gibt es für Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien auch bei der Nachhilfe. Ab dem 1. August können Eltern eine Kostenübernahme für Lernförderung nicht erst dann beantragen, wenn ihr Kind akut versetzungsgefährdet ist. „Sie erhalten bereits Geld, sobald erste Schwierigkeiten auftauchen und es beispielsweise einfach nur darum geht, die Schulnote ihres Kindes von einer Vier auf eine Drei zu verbessern“, verspricht Dirk Wiese. „Bisher erhalten im Hochsauerlandkreis rund 65 Schülerinnen und Schüler Nachhilfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“, so Wiese und prognostiziert: „Künftig werden es wahrscheinlich erheblich mehr sein.“
Schließlich sieht das Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey deutliche Verbesserungen bei der Schülerbeförderung vor. Zum einen werden bedürftigen Kindern bei Tagesausflügen ihrer Schule oder Tagesstätte die Fahrkosten komplett erstattet. Zum anderen entfällt für sie der bisherige Eigenanteil von fünf Euro für eine Monatskarte des Öffentlichen Nahverkehrs. Das gilt auch für deren Nutzung außerhalb des Schulverkehrs – beispielsweise für Fahrten zu Freunden oder zum Sportverein. Daneben wurde die Möglichkeit für Schulen eingeführt, die Leistungen für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten gesammelt mit dem zuständigen Träger abzurechnen. „Wir wollen verhindern, dass Kinder vom sozialen Leben ausgeschlossen sind“, beschreibt Dirk Wiese die Neuerungen und erwartet gerade in diesem Bereich eine spürbare Zunahme an Anträgen. Aktuell erhalten knapp 220 Kinder und Jugendliche im Hochsauerlandkreis Unterstützung bei Klassenfahrten und Ausflügen. Der Bund hat zuvor bereits mit dem Gute-Kita-Gesetz 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung ausgegeben. Familien mit geringem Einkommen, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, werden vollständig von den Kitagebühren befreit. „Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz gehen wir diesen Weg für mehr Entlastung von Familien konsequent weiter“, berichtet Dirk Wiese.
Wie viele Kinder zukünftig genau im Hochsauerlandkreis von den Verbesserungen profitieren, lässt sich nur prognostizieren. Wichtig ist es, dass Eltern die Leistungen für ihre Kinder auch tatsächlich beantragen. In der Vergangenheit ist das häufig nicht geschehen, da das Antragsverfahren nicht immer einfach genug war. „Viele Eltern waren damit schlichtweg überfordert“, weiß auch Dirk Wiese: „Deshalb haben wir das Verfahren deutlich entschlackt und vereinfacht: Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen und Teilhabeleistungen fallen weg.“