Gesetz für Nachunternehmerhaftung
Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz will die Koalition eine Nachunternehmerhaftung für die Paketdienste einführen und die Anforderungen an die Führung von Entgeltunterlagen verschärfen. Die SPD-Fraktion hat auf dieses Gesetz gedrungen.
Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder wenn es kurz vor Weihnachten ist, freut sich, wenn der Paketbote klingelt.
Das darf jedoch nicht zu Lasten der ohnehin unter Druck stehenden Beschäftigten geschehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus Es ist nicht zuletzt deshalb inakzeptabel, wenn schwarzgearbeitet wird oder Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Auftragsvergabe an Sub-unternehmer genau dazu genutzt wird. Das haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt.
Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten (Drs. (19/13958).
Fairen Wettbewerb in der Paketbranche
Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptiert die Koalition nicht. Deswegen wird sie die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und die so genannte Nachunternehmerhaftung in dieser Branche einführen: Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen.
So werden Arbeitnehmerrechte gesichert, und es gibt einen fairen Wettbewerb in der Paketbranche. Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem derjenige Hauptunternehmer, der einen Auftrag vergibt, im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann.
Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass diese Regelung möglichst zügig und noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt.