„In der Telefonkonferenz am 01. April 2020 haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin folgenden Beschluss zum Osterreiseverkehr verfasst, den ich unseren Bürgerinnen und Bürgern hier gern zu Kenntnis gebe.“
Beschluss zum Osterreiseverkehr:
Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu.
Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien betonen Bund und Länder:
Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.