Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, freut sich, dass die unter anderem vorgesehene Einrichtung eines Bürgerfonds in dem, im vergangenen Jahr zwischen Deutschland und Frankreich geschlossenen Vertrag von Aachen nun in Kraft ist.
Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.
„Seit dem 16. April können nun entsprechende Projektanträge unter https://www.buergerfonds.eu/ gestellt werden. Die Antragsstellung ist einfach gehalten beziehungsweise niedrigschwellig, um eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen. Aufgrund von CoV-19 liegt der Fokus derzeit auf Onlinebegegnungen“, informiert Wiese. Er sieht hier auch gute Chancen für die im Hochsauerland tätigen Deutsch-Französischen Partnergesellschaften.
Der Bürgerfonds richtet sich an Vereine und Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Bildung und Wissenschaft im Dienste eines lebendigen Europas.
Finanziert wird der Bürgerfonds vom BMFSFJ und dem französischen Bildungs- und Jugendministerium sowie dem französischen Europa- und Außenministerium. Das Gesamtbudget beträgt 2,4 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch das Deutsch-Französische Jugendwerk.
Förderfähige Projekte können sich beispielsweise einem der folgenden Themenfelder widmen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Digitalisierung.
Förderanträge können gestellt werden von:
- gemeinnützigen Vereinen, (Städte-)Partnerschaftsvereine
- Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- wissenschaftlichen Instituten
- Bildungs- und Ausbildungszentren
- Sozialunternehmen gGmbHs
- Stiftungen
- Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Dazu gibt es vier Kategorien der Förderung:
- Förderkategorie 1 – bis 5.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
- Förderkategorie 2 – 5.001 € – 10.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
- Förderkategorie 3 – 10.001 € – 50.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
- Förderkategorie 4 – „Leuchtturmprojekte“ über 50.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.