Die SPD-Bundestagsfraktion konnte auf eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung hinwirken, womit künftig Lohnausfälle von Werkstattbeschäftigen mit Behinderung ausgeglichen werden können.
Für viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörige stellt die Corona-Pandemie mit den verhängten Betretungs- und Betreuungsverboten eine große Belastung dar. Dazu kommen finanzielle Einbußen durch die Arbeit in Werkstätten, da auch dieser Bereich unter den pandemiebedingten wirtschaftlichen Einbrüchen leidet.
„Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsverordnung stark gemacht, womit es den Integrationsämtern der Länder ermöglicht wird, aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätte für behinderte Menschen zu erbringen. So wird sichergestellt, dass ein Teil der Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung ausgeglichen werden können. Das ist eine gute Nachricht und ein sehr wichtiger Schritt, um schnell und unbürokratisch dort Hilfe zu leisten, wo sie dringend benötigt wird“, so Wiese.
Gezahlt wird die Ausgleichsabgabe von Betrieben, die nicht die vorgeschriebene Quote an Mitarbeitern mit Behinderung erfüllen. Regulär gehen davon 80% an die Länder und 20% an den Bund. Durch die neue Einigung erhalten die Länder künftig 90% der Gelder, die dann gezielt und ausschließlich für Werkstattbeschäftigte verwendet werden. Die Aufstockung beläuft sich insgesamt auf 70 Millionen Euro.