Coronahilfen: Endlich Vereinfachungen bei der Antragsstellung

19. Januar 2021
Bild: Dirk Wiese / www.marco-urban.de

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die von Finanzminister Olaf Scholz vorangebrachten Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbständige. Das schafft wirksame Hilfen für geschlossene Betriebe und insbesondere für in Schwierigkeiten geratene Kultur- und Medienschaffenden.

Dirk Wiese, heimischer SPD Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvize und seine Kollegen und fachpolitischen Sprecher, Bernd Westphal und Martin Rabanus sowie die Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm als tourismuspolitische Sprecherin erklären dazu: „Die vielen Hilferufe aus dem non-food Einzelhandel, der durch die fortdauernden Schließungsanordnungen mitten im Weihnachtsgeschäft existenziell betroffen ist, werden erhört. Nicht mehr aktuelle Saisonware kann mit einer Teilwertabschreibung zu 100 Prozent in die Fixkosten der geplanten Überbrückungshilfe III einbezogen werden. Damit wird einem Wunsch aus der SPD-Bundestagsfraktion entsprochen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz legt außerdem bei der sogenannten Neustarthilfe für Soloselbständige, eine Pauschale für Betriebskosten, nochmals eine Schippe drauf. Bisher sollten maximal 5.000 Euro für sechs Monate gezahlt werden, jetzt steigt die Höchstsumme auf einmalig 7.500 Euro für sechs Monate, zusätzlich zur Grundsicherung. Das ist in der Coronakrise eine deutliche Verbesserung gerade für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstlern.“

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt zudem das Anliegen von Olaf Scholz, dass die sogenannten unständig Beschäftigten den Soloselbstständigen gleichgestellt werden. Dies betrifft vor allem nicht durchgehend beschäftigte Schauspielerinnen und Schauspieler, die von den Hilfen für Soloselbständige bislang nicht in gleichem Maße profitiert haben. Damit werden die kulturpolitischen Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion vollständig umgesetzt.

„Endlich zieht auch das Bundeswirtschaftsministerium bei einer Vereinfachung für den Zugang zur Überbrückungshilfe III mit. Künftig wird nur noch auf den Umsatzrückgang desjenigen Monates abgestellt, für den eine Hilfe beantragt wird. Wenn dieser bei mehr als 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019 liegt, besteht Anspruch auf Überbrückungshilfe III. Damit, und mit der deutlichen Anhebung der Höchstfördersumme pro Monat auf bis zu 1,5 Millionen Euro, wird der Kreis der Berechtigten erweitert, was gerade Hotel- und Restaurantketten als verbundene Unternehmen besser hilft und die Beantragung vereinfacht. Ein Hoffnungsschimmer für stark gebeutelte Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter – auch bei uns im Hochsauerland,“ so Wiese.