Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 27.01.2021 weitere Verbesserungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beschlossen. Die Gesetzesänderung – die voraussichtlich am Freitag vom Bundestag verabschiedet wird – führt dazu, dass Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus noch flexibler und einfacher werden. Das hilft auch in der Krise.
Dazu unterstützt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, seine Kollegen Sönke Rix MdB und familienpolitischer Sprecher sowie den zuständigen Berichterstatter, Stefan Schwartze: „Mit der Reform sorgen wir dafür, dass Eltern die Familienleistung Elterngeld noch besser ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. So weiten wir unter anderem den Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus auf 24 bis 32 Stunden aus. Der Bonus kann künftig auch kürzer bezogen oder früher als geplant beendet werden. Damit Eltern sich auch in der Krise auf die Leistung verlassen können, verlängern wir die Regelung, dass der Bonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Wiese erklärt: Wir wissen, dass Familien mit zu früh geborenen Kindern vor besonderen Herausforderungen stehen. Je früher Kinder zur Welt kommen, desto mehr Zeit brauchen Eltern, um mögliche Entwicklungsverzögerungen aufzufangen. Um ihnen diese Zeit zu geben, haben wir im parlamentarischen Verfahren nachgelegt.
Neben dem bereits vorgesehenen zusätzlichen Elterngeldmonat für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, haben wir dafür gesorgt, dass es für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, je einen zusätzlichen Elterngeldmonat geben wird. Eltern, deren Kind zum Beispiel zwölf Wochen zu früh geboren wird, erhalten also künftig drei zusätzliche Monate Elterngeld.
Auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der aktuellen Krise haben wir des Weiteren dafür gesorgt, dass Eltern künftig keine Nachteile mehr beim Elterngeld haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und zum Beispiel erkranken oder in Kurzarbeit sind. Eltern sollen auch dann immer so viel Elterngeld behalten, wie sie bekommen hätten, wenn sie weiter in Teilzeit gearbeitet hätten.
Mit diesem Feinschliff sorgen wir dafür, dass das sozialdemokratische Erfolgsmodell Elterngeld noch mehr Planungssicherheit und Wahlmöglichkeiten für Eltern bietet,“ erklärt Wiese abschließend.