Härter gegen Judenhass vorgehen

20. Mai 2021

Gestern hat der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung beraten. Insbesondere die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf.

Dazu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize, Dirk Wiese, zusammen mit dem MdB und rechtspolitischen Sprecher Johannes Fechner: „Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf. Beleidigungen und Bedrohungen unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben enorm zugenommen. Das kann unsere wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen. Wir müssen die Menschen besser vor Hass und Gewalt schützen und Strafrechtslücken schließen.“

Bislang ist es nach geltender Rechtslage nicht strafbar, wenn Bevölkerungsgruppen in Schreiben oder Emails beleidigt werden. Denn Volksverhetzung erfordert einen Öffentlichkeitsbezug und die Beleidigung eine konkrete Person als Adressat der Beleidigung. Widerliche Attacken, wie sie der Zentralrat der Juden diese Woche veröffentlicht hat, können wir nicht hinnehmen und sie bestätigen uns, dass wir handeln müssen: Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb im Bundestag in der nächsten Sitzungswoche den Straftatbestand der Verhetzenden Beleidigung beschließen. Anders als von der Union ursprünglich angedacht, beschränken wir dabei den strafrechtlichen Schutz nicht auf Bevölkerungsgruppen, die von den Nazis verfolgt wurden. Wir wollen, dass alle vor Hetze geschützt sind.

Wiese betont weiter: „Antisemitische Attacken müssen hart bestraft werden. Deshalb war es richtig, dass die Koalition auf Initiative der SPD-Fraktion im Bundestag das Verbrennen von Flaggen unter Strafe gestellt hat. Dieser Straftatbestand muss jetzt konsequent angewandt werden. Politik und Justiz müssen klare Zeichen setzen.

Dazu gehört auch, antisemitische Straftaten härter zu bestrafen, wofür letztes Jahr extra eine gesetzliche Strafverschärfungsmöglichkeit geschaffen wurde. Und die neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen konsequent eingesetzt werden, um die finanzielle Grundlage von antisemitischen Terrororganisationen auszutrocknen.“