Nach intensiven Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren hat sich die Ampel-Koalition auf die Ausgestaltung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme geeinigt. Für die SPD-Bundestagsfraktion war es dabei zentral, dass das Thema Energiepreise aus dem Blickwinkel der Daseinsvorsorge betrachtet wird. Energie muss für Wirtschaft und Bevölkerung bezahlbar bleiben. Deswegen wird das Stromangebot ausgeweitet und die Preise gedeckelt. Um das zu finanzieren, werden die Überschusserlöse auf dem Strommarkt abgeschöpft. Abgeschöpft wird bei allen Technologien, bei denen dies nach den Vorgaben des Temporary Crisis Framework der Europäischen Union vorgesehen ist – dazu zählt auch Biogas.
„Biogas ist die einzige erneuerbare Energie, die zuverlässig regelbar und flexibel einsetzbar ist. Die Verstromung von Biogas sichert rund sechs Prozent unseres Stromverbrauchs. Insbesondere aus dieser Branche haben mich und meine Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen zahlreiche E-Mails und Anrufe aus unseren Wahlkreisen erreicht. Dafür habe ich volles Verständnis. Denn bei Biogasanlagen sind anders als etwa bei Photovoltaik und Wind auch die Erzeugerpreise der zu verwertenden Stoffe enorm angestiegen. In der Krise sind somit zwar die Erlöse angestiegen, die Gewinne aber nicht im gleichen Ausmaß“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.
Ursprünglich sollte sich der Referenzwert aus der EEG-Vergütungszusage („anzulegender Wert“) plus 3 Cent/kWh berechnen. „Wir haben für Biogasanlagen den Sicherheitszuschlag auf 9 Cent/kWh erhöht und dafür gesorgt, dass die jeweils gültige EEG-Regelung zur Anlagenzusammenfassung für die betriebene Anlage als Grundlage der Berechnung dient. Diesen Sicherheitszuschlag dürfen sie zusätzlich zu ihren langfristig zugesagten EEG-Vergütungen, der Flexibilitätsprämie und -zuschlag und zehn Prozent der Überschusserlöse behalten“, so Wiese.
Damit wird endlich berücksichtigt, dass es zu massiven Kostensteigerungen nicht nur bei den Strompreisen, sondern im Fall von Biogasanlagen auch bei den Vorprodukten und Instandhaltung gekommen ist. Dazu zählen nicht nur die Kosten für technische Komponenten und für Reparatur und Wartung. Ein weiterer Erfolg ist, dass sich die Bagatellgrenze von einem Megawatt, unter der Biogasanlagen von der Abschöpfung ausgenommen sind, nun nicht mehr auf die installierte Leistung, sondern auf die Bemessungsleistung nach dem EEG bezieht. Das vermeidet unnötige Bürokratie.
„Wir haben zudem erreicht, dass die Abschöpfung nicht mehr zum 1. März erfolgt, sondern erst zum 1. Dezember 2022. Ohne die SPD-Bundestagsfraktion hätte es die Deckelung der Energiepreise in dieser Form nicht gegeben. Die Biogasverstromung hilft uns, unsere Energieversorgung nachhaltig, zuverlässig und bezahlbar zu sichern. Wir konnten die Weichen dafür stellen, dass Biogas auch in Zukunft eine tragende Rolle in unserem Energiemix spielen wird“, erklärt Wiese abschließend.