Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt den im Koalitionsausschusses gefassten Beschluss zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bei Bundesfernstraßen. Eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung ist es, Deutschland auch durch beschleunigte Verfahren im Verkehrsbereich moderner aufzustellen. Dazu wurden im Laufe des letzten Jahres bereits zwei umfassende Beschleunigungspakete beschlossen. Im Koalitionsausschuss wurden darüber hinaus weitere Maßnahmen beschlossen, um Verkehrsprojekte künftig schneller voranzubringen.
„Auch bei uns in Südwestfalen als starke Wirtschaftsregion mit vielen weltmarktführenden Unternehmen sind wir auf die schnelle Umsetzung im Verkehrsbereich angewiesen. Der Ausfall der Rahmede-Talbrücke an der A45 hat dies deutlich gezeigt. Die jetzt beschlossene Beschleunigung soll für Projekte gelten, die Stauschwerpunkte und Engstellen sind. Das sind deutschlandweit um die 144, für die ein überragendes öffentliches Interesse bei der Engpassbeseitigung gilt. Voraussetzung für die Beschleunigung ist dabei das Einvernehmen mit den Bundesländern“, erklärt Dirk Wiese, der Sprecher der südwestfälischen SPD-Bundestagsabgeordneten ist.
„Für Projekte, bei denen bereits eine abgeschlossene Planung vorliegt, greift eine Planungsbeschleunigung nicht mehr. Stattdessen können hier schnellere Verwaltungsgerichtsverfahren und eine neue Raumverträglichkeitsgesetzgebung unterstützen“, führt Dirk Wiese weiter aus.
Nach den Plänen des Koalitionsausschusses nehmen Projekte im Bundesverkehrswegeplan, die mit FD-E für „laufende und fest disponierte Projekte-Engpassbeseitigung“ gekennzeichnet sind und VB-E für „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ die höchste Priorität bei der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung ein. Sie beschreiben im Bereich der Bundesautobahnen (Teil-)Projekte mit Stauschwerpunkten und Engpässen, die den Verkehrsfluss besonders angesichts des Mobilitätswachstums stark beeinträchtigen. Um diese Projekte stärker hervorzuheben und die Wichtigkeit der schnellen Umsetzung zu unterstreichen, wurden die zwei Kategorien der Engpassbeseitigung eingeführt. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur soll auch durch den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes schneller vorangetrieben werden, indem die Planung, Genehmigung und Umsetzung des Netzes ebenfalls deutlich beschleunigt wird. Für Schienenprojekte des Bedarfsplans, die im „Vordringlichen Bedarf“ oder als „Fest Disponiert“ eingestuft sind, wird ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt.
Dementsprechend bedeutet der Beschluss auch klar und eindeutig, dass der laufende Bundesverkehrswegeplan und die Ausbaugesetze weiterhin Gültigkeit besitzen und kein Projekt aufgrund des vorliegenden Beschlusses gestrichen wird. Es bedeutet lediglich, dass die in gemeinsamer Abstimmung als besonders wichtig erachteten und mit den Ländern festgeschriebenen Projekte beschleunigt vorangetrieben werden.