Das Bundesministerium der Justiz hat diese Woche einen Gesetzentwurf zur Reform der Höfeordnung veröffentlicht. Die Höfeordnung gilt in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie trifft Regelungen für die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Höfen). Ihr Kernanliegen ist es, die Höfe von einer Generation auf die nächste geschlossen übergeben zu können und damit eine Zerschlagung von Höfen im Erb- oder Übergabefall zu verhindern. Um dies zu erreichen, sieht die Höfeordnung vor, dass lediglich ein Familienmitglied zum Hoferbe berufen ist; die übrigen Familienmitglieder (die sogenannten weichenden Erben) müssen beim Hofübergang lediglich eine Mindestabfindung erhalten. Der Gesetzentwurf sieht neue Regeln für die Abfindung vor. Anlass für die Neuregelung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018, in der die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde.
Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter für den Hochsauerlandkreis und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion dazu: „Familiengeführte Betriebe sind gerade bei uns vor Ort im Sauerland das Rückgrat unserer Landwirtschaft. Das Anliegen der Höfeordnung ist deshalb so richtig wie eh und je: Es geht um einen guten Generationenwechsel in der Landwirtschaft und um die Wahrung bestehender Hofstrukturen. Bei der Erarbeitung des jetzt verabschiedeten Reformvorschlags haben wir uns eng mit der Landwirtschaft abgestimmt. Unser gemeinsames Anliegen ist es, dass Höfe auch künftig geschlossen an einen Hoferben übergeben werden können und Zerschlagungen vermieden werden. Aus diesem Grund halten wir an den bewährten Prinzipien der Höfeordnung fest und stellen die Regeln über die Berechnung der Abfindung auf eine sichere Grundlage. Hofübergaben erfolgen in der Regel unter Lebenden und einvernehmlich. Hier ist es für die betroffenen Familien wichtig zu wissen, welchen Richtwert das Gesetz vorgibt. Die vorgeschlagene Neufassung enthält einen leicht und kostenfrei ermittelbaren Mindestwert. Ich bin überzeugt: Damit machen wir die Höfeordnung zukunftsfest.“
Auch nach der Neuregelung der Höfeordnung soll es möglich sein, land- und forstwirtschaftliche Betriebe innerhalb der Familie geschlossen an einen Erben, den Hoferben zu übertragen, während die übrigen Familienmitglieder eine Mindestabfindung erhalten. Mit der Neuregelung soll insbesondere erreicht werden, dass betroffene Hofbesitzer und ihre Familien einfach feststellen können, ob der Hof der Höfeordnung unterliegt – und welche Abfindung beim Übergang fällig ist.
Der Gesetzentwurf soll als Regierungsentwurf der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Länder und Verbände haben Gelegenheit, bis zum 3. Mai Stellung zu dem Entwurf zu nehmen. Der Entwurf ist unter