Der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion zu den Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz: „Die Ampel-Koalition stärkt die betriebliche Interessenvertretung von Beschäftigten. Mit Änderungen beim Betriebsverfassungsgesetz, die in dieser Woche beschlossen wurden, wird Klarheit und Sicherheit bei der Vergütung von freigestellten Betriebsräten geschaffen.
Die Mitglieder der Betriebsräte leisten wertvolle Arbeit und stärken unsere demokratischen Strukturen. Diesem Einsatz gebührt Anerkennung. Diese Tätigkeit üben diese Mitglieder als Ehrenamt aus. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die sich an der Vergütung vergleichbarer Beschäftigter orientiert.
Dieser Grundsatz zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) infrage gestellt worden. Die dadurch entstandene Unsicherheit wird nun beseitigt. Damit wird sichergestellt, dass sich die Lohnentwicklung freigestellter Betriebsräte auch künftig an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientiert. So wird gewährleistet, dass sich Betriebsräte weiterhin unabhängig und frei für die Interessen der von ihnen repräsentierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen können.“
Wiese fasst zusammen: „Das ist eine richtig gute Nachricht für die Betriebsräte im Sauerland. Bei meinen regelmäßigen Personal- und Betriebsrätekonferenzen war die Problematik bei den Betriebsratsvergütungen in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Thema.“